Nichtraucherschutz in der Gastronomie – ein zweischneidiges Schwert
Bayern und Nordrhein-Westfalen machen es vor. Innerhalb von Gastronomiebetrieben ist das Rauchen seit diesem Jahr vollständig untersagt. Inhaber von Gaststätten, Wirtschaften oder Restaurants stellt das Gesetz natürlich vor eine schwerwiegende Problematik. Gerade in der sogenannten Kneipenkultur war das Rauchen gang und gäbe – wie können rauchende Gäste gehalten werden, wenn sie nicht mehr ihr Getränk mit einer Zigarette verbinden dürfen?
Sinnvolle Lösungen gesucht
Als erste Lösung griffen viele Gastwirte zu der einfachsten Variante. Sie stellten vor dem Eingang einen Aschenbecher auf und kamen der Gesetzgebung somit im vollen Umfang nach. Die ersten Probleme stellten sich rasch ein. Raucher genehmigen sich die Zigarette selten allein und bei gutem Wetter verlagerte sich der Gaststättenbetrieb auf die Straße. Das führte natürlich zu Ruhestörungen und Belästigungen von Anwohnern, die den Zigarettenrauch nun in ihren Räumlichkeiten hatten. Ein generelles Verbot, das auch vor der Tür gilt, bedeutet jedoch für zahlreiche Gaststätten das Aus. Nur, wie lässt sich die Gesetzgebung mit den Wünschen von Anwohnern, Gästen und Rauchern vereinen?
Geschlossene Raucherbereiche im Freien
Eine elegante Lösung, die Gaststätten mit einem Hinterhof oder mit einem Biergarten zugute kommt, ist die Aufstellung eines Raucherhäuschens. Das Häuschen vereint die Vorzüge eines wetterfesten Unterstands mit einer komfortablen Raucherecke. Da die Häuschen gleichzeitig mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden können, wird die durch den Rauch verunreinigte Luft gefiltert. Geruchsbelästigungen lassen sich also wirkungsvoll verhindern, zudem unterliegen die Reinigungsanlagen den gesetzlichen Bestimmungen des Nichtraucherschutzes. Da es Raucherhäuschen in vielen Varianten gibt, lassen sie sich optimal in das vorhandene Ambiente eingliedern. Einzig für Gaststätten, die über keine Stellfläche verfügen, eignet sich eine solche Lösung nicht. Auf dieraucherkabine.de gibt es weitere Infos und tolle Angebote.
Gesetzgebung beachten
Um Bußgelder zu vermeiden, müssen Gaststättenbetreiber unbedingt die gesetzlichen Vorschriften des eigenen Bundeslands beachten. So ist es in NRW beispielsweise verboten, eine Raucherkabine in Diskotheken oder Gaststätten einzurichten. Hier können Raucher ausschließlich mittels Raucherbereichen im Freien zufriedengestellt werden. Ist von der Gesetzgebung einer Raucherraum oder eine Raucherkabine erlaubt, so muss diese besonders gekennzeichnet sein. Der Zugang muss barrierefrei gehalten werden, zudem ist sicherzustellen, dass ausschließlich Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs Zutritt haben.